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   OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10   

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https://dejure.org/2010,16849
OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10 (https://dejure.org/2010,16849)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.12.2010 - 9 WF 113/10 (https://dejure.org/2010,16849)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 9 WF 113/10 (https://dejure.org/2010,16849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8; ZPO § 115 Abs. 3
    Obliegenheit des Antragstellers im Prozesskostenhilfeverfahren zur Verwertung einer Immobilie

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8; ZPO § 115 Abs. 3
    Obliegenheit des Antragstellers im Prozesskostenhilfeverfahren zur Verwertung einer Immobilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Prozesskostenhilfe bei zu großer Immobilie

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verfahrenskostenhilfe abgelehnt: Keine Scheidung auf Staatskosten bei "üppigem" Immobilieneigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 629
  • FamRZ 2011, 1159
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 105/99

    Beurteilung der Angemessenheit eines Hausgrundstückes nach dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Celle, aaO, m.w.N; siehe auch OLG Karlsruhe FuR 2001, 31, 32= FamRZ 2001, 236), hingegen nach dem Außerkrafttreten des Zweiten Wohnbaugesetzes das nunmehr geltende Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl. I, S. 2376), keine eigenen Bestimmungen über Grenzwerte enthält, sondern die Bundesländer in § 10 Abs. 1 WoFG verpflichtet hat, eigene Ausführungsbestimmungen über die Grenzen für Wohnungsgrößen zu treffen, was im Saarland durch die Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Finanzen über Zuwendungen zur Wohnraumförderung vom 14. April 2007 (Amtsbl. S. 961) in der Fassung der Änderung vom 13. Dezember 2007 (Amtsbl. 2008, S. 29) umgesetzt worden ist.

    Es besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und bei dem danach gebotenen Abzug je fehlendem Bewohner von dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 m² abzuweichen (vgl. statt aller: OLG Koblenz, JurBüro 2000, 656 = FamRZ 2000, 760; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 236; BSG, Urt. v. 7. November 2006, B 7b AS 2/05, NZS 2007, 428; OLG Brandenburg, Beschl.v. 22. November 2006, 9 W 13/06, j.m.w.N.; Philippi in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 115, Rz. 53, m.w.N.; Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 115, Rz. 58, m.w.N.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
    Es besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und bei dem danach gebotenen Abzug je fehlendem Bewohner von dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 m² abzuweichen (vgl. statt aller: OLG Koblenz, JurBüro 2000, 656 = FamRZ 2000, 760; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 236; BSG, Urt. v. 7. November 2006, B 7b AS 2/05, NZS 2007, 428; OLG Brandenburg, Beschl.v. 22. November 2006, 9 W 13/06, j.m.w.N.; Philippi in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 115, Rz. 53, m.w.N.; Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 115, Rz. 58, m.w.N.).
  • OLG Celle, 16.07.2008 - 17 UF 70/08

    Berücksichtigung eines Hausgrundstücks im Rahmen der Feststellung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
    Die Angemessenheit bestimmt sich unter anderem nach der Zahl der Bewohner, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 16. Juli 2008, 17 UF 70/08).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2006 - 9 W 13/06

    Prozesskostenhilfe: Abzugsfähige Verpflichtungen bei der Einkommensberechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
    Es besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und bei dem danach gebotenen Abzug je fehlendem Bewohner von dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 m² abzuweichen (vgl. statt aller: OLG Koblenz, JurBüro 2000, 656 = FamRZ 2000, 760; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 236; BSG, Urt. v. 7. November 2006, B 7b AS 2/05, NZS 2007, 428; OLG Brandenburg, Beschl.v. 22. November 2006, 9 W 13/06, j.m.w.N.; Philippi in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 115, Rz. 53, m.w.N.; Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 115, Rz. 58, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 2 WF 105/99

    Prozeßkostenhilfe, Zusatzstichwort Raten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Celle, aaO, m.w.N; siehe auch OLG Karlsruhe FuR 2001, 31, 32= FamRZ 2001, 236), hingegen nach dem Außerkrafttreten des Zweiten Wohnbaugesetzes das nunmehr geltende Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl. I, S. 2376), keine eigenen Bestimmungen über Grenzwerte enthält, sondern die Bundesländer in § 10 Abs. 1 WoFG verpflichtet hat, eigene Ausführungsbestimmungen über die Grenzen für Wohnungsgrößen zu treffen, was im Saarland durch die Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Finanzen über Zuwendungen zur Wohnraumförderung vom 14. April 2007 (Amtsbl. S. 961) in der Fassung der Änderung vom 13. Dezember 2007 (Amtsbl. 2008, S. 29) umgesetzt worden ist.
  • OLG Koblenz, 23.07.1999 - 11 WF 442/99

    Pflicht zur Einsetzung oder Verwertung eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
    Es besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und bei dem danach gebotenen Abzug je fehlendem Bewohner von dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 m² abzuweichen (vgl. statt aller: OLG Koblenz, JurBüro 2000, 656 = FamRZ 2000, 760; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 236; BSG, Urt. v. 7. November 2006, B 7b AS 2/05, NZS 2007, 428; OLG Brandenburg, Beschl.v. 22. November 2006, 9 W 13/06, j.m.w.N.; Philippi in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 115, Rz. 53, m.w.N.; Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 115, Rz. 58, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 06.09.2013 - 13 WF 745/13

    Verfahrenskostenhilfe: Grenzwert für ein als Schonvermögen zu belassendes

    Bei einer geringeren Personenzahl ist eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen (im Anschluss an OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159).

    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159).

    Schon aus Gründen der Rechtssicherheit besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 qm abzuweichen (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 9 W 13/06 - juris; BSG, NZS 2007, 428).

  • OLG Jena, 30.04.2015 - 4 WF 32/15

    Angemessenheit eines Hausgrundstücks im Sinne § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Koblenz, FamFR 2013, 503 OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159 ).

    Schon aus Gründen der Rechtssicherheit besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 qm abzuweichen (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159 OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 9 W 13/06 - juris; BSG, NZS 2007, 428 ).

  • OLG Hamm, 10.10.2014 - 9 W 34/14

    Keine Prozesskostenhilfe bei zumutbarer Verwertung der selbst bewohnten Immobilie

    Die Angemessenheit bestimmt sich unter anderem nach der Zahl der Bewohner, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.12.2010 - 9 WF 113/10 - FamRZ 2011, 1159).
  • OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14

    Prozesskostenhilfe, Einsatz eines Einfamilienhauses als Vermögen

    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Koblenz, FamFR 2013, 503; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159).

    Schon aus Gründen der Rechtssicherheit besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 qm abzuweichen (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 9 W 13/06 - juris; BSG, NZS 2007, 428).

  • OLG Koblenz, 23.09.2013 - 13 WF 860/13

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von "Kostgeld" als Einkommen; schlüssige

    Unabhängig davon, ob die Wohnung der Antragstellerin ihrer Größe nach noch unter den Schutz nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII fallen würde, was vorliegend grundsätzlich nur bei einer Wohnungsgröße von maximal 70 qm der Fall wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 06.09.2013 - 13 WF 745/13 - juris und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159), genießt das Hausanwesen bereits deshalb keinen Schutz als angemessenes Hausgrundstück nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII, weil es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt und nicht lediglich von dem in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII genannten Personenkreis bewohnt wird.
  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 2 WF 249/11

    Anforderungen an die Festsetzung von Einmalzahlungen aus dem Vermögen;

    Die Angemessenheit bestimmt sich unter anderem nach der Zahl der Bewohner, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.12.2010 - 9 WF 113/10 - FamRZ 2011, 1159).
  • BPatG, 04.05.2023 - 30 W (pat) 701/21
    Dies stellt jedoch für einen Einpersonenhaushalt keinen angemessenen Wohnraum dar (zur Angemessenheit der Wohnfläche: OLG Koblenz, Beschluss vom 12.8.2021 - 7 UF 282/21: 140 Quadratmeter für zwei Personen nicht mehr angemessen; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.12.2010 - 9 WF 113/10: 89 Quadratmeter für eine Person nicht mehr angemessen).
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